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BFSG-Dokumentation: Was Onlineshops festhalten müssen und sollten

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Sachinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.

„BFSG Dokumentationspflicht“ ist ein häufiger Suchbegriff, aber kein Begriff aus dem Gesetz. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthält mehrere einzelne Pflichten, etwas aufzuschreiben, aufzubewahren oder auf Verlangen vorzulegen. Daneben gibt es Unterlagen, die das Gesetz nicht ausdrücklich verlangt, die Sie aber brauchen, wenn die Marktüberwachungsbehörde fragt.

Dieser Ratgeber trennt beides sauber: zuerst, was im Gesetz steht, dann, was sich für einen Shopify-Shop in der Praxis bewährt. So entsteht ein datierter Nachweis Ihrer Arbeit an der Barrierefreiheit, ohne Papier um seiner selbst willen.

Kurz zusammengefasst

  • Für Onlineshops gibt es keine technische Akte wie für Hersteller von Produkten (Anlage 2 BFSG).
  • Pflicht sind: die Informationen nach Anlage 3 (erstellen, veröffentlichen, aufbewahren), die Beurteilungen nach §§ 16 und 17, falls Sie sich auf eine Ausnahme berufen, und Auskünfte an die Behörde auf begründetes Verlangen.
  • Wer Auskunft geben muss, braucht Belege: datierte Prüfungen, Korrekturen und Rückmeldungen sind die praktische Grundlage dafür.
  • Kleinstunternehmen sollten ihre Einordnung mit Zahlen aus zwei Geschäftsjahren festhalten.

Was das Gesetz ausdrücklich verlangt

Dokumentationspflichten für Onlineshops nach dem BFSG
UnterlageVorschriftWie langeFür wen
Informationen nach Anlage 3§ 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2Solange Sie die Dienstleistung anbietenAlle betroffenen Shops
Beurteilung „grundlegende Veränderung“§ 16 Abs. 1, 2Fünf Jahre ab der letzten ErbringungNur wer sich darauf beruft
Beurteilung „unverhältnismäßige Belastung“§ 17 Abs. 1–3, Anlage 4Fünf Jahre; neu mindestens alle fünf Jahre und bei ÄnderungenNur wer sich darauf beruft
Meldung bei Mängeln§ 14 Abs. 4Unverzüglich, mit ausführlichen AngabenAlle betroffenen Shops
Auskünfte an die Behörde§ 14 Abs. 5, § 35Auf begründetes VerlangenAlle betroffenen Shops

1. Die Informationen nach Anlage 3

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG dürfen Sie Ihren Shop nur anbieten, wenn Sie die Informationen nach Anlage 3 erstellt und „für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht“ haben. § 14 Abs. 2 verlangt, sie aufzubewahren, „so lange“ Sie die Dienstleistung anbieten. Was hineingehört, erklärt unser Ratgeber zu den Informationen zur Barrierefreiheit nach Anlage 3.

Praxistipp: Bewahren Sie nicht nur die aktuelle Fassung auf, sondern jede Fassung mit Datum. Wenn sich Ihr Shop ändert, ändert sich auch die Beschreibung, wie er die Anforderungen erfüllt. Alte Fassungen zeigen, was zu welchem Zeitpunkt galt.

2. Beurteilungen, wenn Sie sich auf eine Ausnahme berufen

Das BFSG kennt zwei Ausnahmen von einzelnen Anforderungen: die grundlegende Veränderung der Dienstleistung (§ 16) und die unverhältnismäßige Belastung (§ 17). Wer sich darauf beruft, muss eine Beurteilung vornehmen, sie dokumentieren und fünf Jahre ab der letzten Erbringung der Dienstleistung aufbewahren. Auf Verlangen bekommt die Behörde eine Kopie.

Für § 17 gelten zusätzliche Regeln. Die Beurteilung richtet sich nach den Kriterien der Anlage 4: das Verhältnis der Nettokosten der Barrierefreiheit zu den Gesamtkosten und zum Nettoumsatz sowie der geschätzte Nutzen für Menschen mit Behinderungen. Sie ist mindestens alle fünf Jahre zu wiederholen, außerdem immer dann, wenn die Dienstleistung verändert wird oder die Behörde dazu auffordert (§ 17 Abs. 3). Wer für Barrierefreiheit Fördermittel erhält, kann sich nicht auf § 17 berufen (§ 17 Abs. 4). Außer bei Kleinstunternehmen ist die Behörde unverzüglich zu unterrichten (§ 17 Abs. 5).

Ein Satz wie „Das war uns zu teuer“ ist keine Beurteilung. Die Marktüberwachungsbehörde prüft nach § 28 Abs. 3 BFSG ausdrücklich, ob die Beurteilung durchgeführt und die Kriterien der Anlage 4 richtig angewendet wurden.

3. Mängel melden und Auskunft geben

Genügt der Shop den Anforderungen nicht, verlangt § 14 Abs. 4 BFSG Korrekturmaßnahmen und eine unverzügliche Information an die Marktüberwachungsbehörde, „insbesondere über die Art“ des Mangels „und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen“. Nach § 14 Abs. 5 müssen Sie der Behörde auf begründetes Verlangen alle Auskünfte geben, die zum Nachweis nötig sind, dass Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Wer eine solche Information oder Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gibt, handelt nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 und 6 BFSG ordnungswidrig.

Diese beiden Absätze sind der eigentliche Grund für eine gute Dokumentation: Ohne datierte Unterlagen können Sie weder ausführlich über einen Mangel und seine Korrektur berichten noch belegen, was Sie geprüft haben. Wie die Meldepflicht für einen Shop zu verstehen ist, der laufend kleinere Barrieren findet und behebt, ist rechtlich noch nicht geklärt. Besprechen Sie das mit Ihrer Rechtsberatung.

Was nicht für Onlineshops gilt

Die technische Dokumentation nach Anlage 2 BFSG, die Herstellererklärung nach § 18 und die CE-Kennzeichnung betreffen Hersteller von Produkten wie Computern oder Zahlungsterminals. Für den Onlineshop als Dienstleistung verlangt das Gesetz sie nicht.

Was sich in der Praxis bewährt

Über die Pflichten hinaus empfehlen wir eine schlanke Akte mit fünf Teilen. Sie ist kein gesetzliches Muster, sondern eine Arbeitsgrundlage, mit der Sie die Fragen aus § 14 Abs. 4 und 5 beantworten können.

Empfohlene Unterlagen für einen datierten Nachweis
UnterlageInhaltWann aktualisieren
BetroffenheitKleinstunternehmen ja oder nein, mit Beschäftigten, Umsatz und Bilanzsumme aus zwei GeschäftsjahrenJährlich nach dem Abschluss
PrüfprotokolleAutomatische Scans und manuelle Tests: Datum, geprüfte Seiten, Werkzeug, Prüfer, ErgebnisNach jedem Theme-Update, jeder neuen App, regelmäßig
KorrekturlisteGefundene Barriere, WCAG-Kriterium, Ort im Theme oder in der App, Korrektur, Datum, erneute PrüfungLaufend
App- und Theme-VerzeichnisTheme und Version, installierte Apps, die im Shop sichtbar sind, Datum der PrüfungBei jeder Änderung
RückmeldungenHinweise von Kundinnen und Kunden zu Barrieren, Antwort, Lösung, DatumLaufend

Prüfprotokolle: automatisch und von Hand

Ein automatischer Scan ist schnell und wiederholbar, aber er findet nur einen Teil der Barrieren. Notieren Sie deshalb zu jedem Scan, welche Seiten geprüft wurden und an welchem Tag. Ergänzen Sie mindestens einmal im Quartal einen manuellen Test: einmal komplett mit der Tastatur von der Startseite bis zur Bestellbestätigung, einmal eine Produktseite mit Screenreader. Welche Punkte dazugehören, zeigt die BFSG-Checkliste für Shopify-Shops.

Korrekturen mit Datum

Die Korrekturliste ist der Kern der Akte. Sie zeigt, dass Sie Barrieren nicht nur kennen, sondern beheben. Ein Eintrag braucht nicht mehr als fünf Felder: was, wo, welches Kriterium, wann behoben, wann erneut geprüft. Bei Shopify liegen viele Barrieren im Theme und lassen sich an einer Stelle für alle Seiten beheben. In unserer Studie zu 5.463 EU-Shopify-Startseiten (HTTP Archive, Crawl vom 1. September 2026, mobile Ansicht, nur automatische Prüfungen) hatten 74,6 % zu wenig Kontrast und 17,0 % blockierten das Zoomen. Beides sind typische Theme-Einstellungen.

Rückmeldungen ernst nehmen

Menschen, die Ihren Shop mit Hilfsmitteln nutzen, finden Barrieren, die kein Werkzeug erkennt. Bieten Sie in den Informationen zur Barrierefreiheit einen Kontaktweg an und halten Sie jede Rückmeldung mit Antwort und Lösung fest. Verbraucher können sich auch direkt an die Behörde wenden; wie das abläuft, erklärt unser Ratgeber zur Marktüberwachung nach dem BFSG.

Kleinstunternehmen: Einordnung belegen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Anforderungen ausgenommen. Eine Akte zu Prüfungen brauchen sie nicht. Die Marktüberwachungsbehörde MLBF schreibt auf ihrer Seite für Unternehmen aber, dass zum Nachweis des Status Unterlagen „mindestens aus den letzten zwei Geschäftsjahren“ vorzulegen sind. Eine datierte Selbsteinschätzung reicht dafür als Grundlage. Wie Sie richtig zählen, steht im Ratgeber BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen.

Wo Sie anfangen

  1. Legen Sie einen Ordner an, mit Unterordnern für die fünf Teile oben.
  2. Halten Sie fest, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, mit Datum und Zahlen.
  3. Machen Sie einen ersten Scan, etwa mit dem kostenlosen Check, und einen ersten Tastaturtest. Speichern Sie beide Ergebnisse mit Datum.
  4. Übertragen Sie die Funde in die Korrekturliste und beginnen Sie mit den Barrieren im Theme.
  5. Veröffentlichen Sie die Informationen nach Anlage 3 und speichern Sie diese Fassung.
  6. Legen Sie Termine fest: nach jedem Theme-Update, jeder neuen App und mindestens quartalsweise.

Wie Testamur hilft

Testamur ist eine Shopify-App in Entwicklung, gebaut als Nachweis Ihrer Arbeit an der Barrierefreiheit. Der kostenlose Check ist schon verfügbar. Die App soll jede Prüfung mit Datum speichern, gefundene Barrieren den Kriterien von WCAG und EN 301 549 zuordnen, Korrekturen im Code vorschlagen und die Informationen zur Barrierefreiheit in datierten Fassungen vorbereiten. Sie zeigt nur, was automatische Prüfungen erkennen, und ersetzt weder manuelle Tests noch Rechtsberatung.

Quellen

Prüfen Sie Ihren Shop kostenlos

Sehen Sie, welche Barrieren ein automatischer Check in Ihrem eigenen Shopify-Shop findet: die Startseite und, soweit Ihre robots.txt es erlaubt, Kollektions-, Produkt- und Rechtsseiten, zugeordnet zu WCAG und EN 301 549. Kostenlos, Ergebnis per E-Mail. Automatische Tests finden einen Teil der Barrieren, nicht alle.

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Häufige Fragen

Gibt es eine allgemeine Dokumentationspflicht nach dem BFSG?

Nicht in Form einer technischen Akte, wie sie Hersteller von Produkten führen müssen. Für Onlineshops verlangt das Gesetz vor allem die Informationen nach Anlage 3, deren Aufbewahrung, die Dokumentation von Ausnahme-Beurteilungen nach §§ 16 und 17 und Auskünfte an die Behörde auf Verlangen. Für diese Auskünfte brauchen Sie in der Praxis Belege.

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Die Informationen nach Anlage 3 so lange, wie Sie die Dienstleistung anbieten (§ 14 Abs. 2 BFSG). Beurteilungen zu grundlegenden Veränderungen oder unverhältnismäßigen Belastungen fünf Jahre ab der letzten Erbringung der Dienstleistung (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2). Für Scans und Testprotokolle nennt das Gesetz keine Frist.

Reichen automatische Scans als Nachweis?

Nein. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Ein datierter Scan zeigt, was eine Maschine an diesem Tag erkannt hat. Ergänzen Sie ihn um manuelle Tests, etwa mit Tastatur und Screenreader, und um eine Liste der Korrekturen mit Datum.

Muss ich Barrieren, die ich finde, der Behörde melden?

§ 14 Abs. 4 BFSG verlangt, die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich zu informieren, wenn die Dienstleistung den Anforderungen nicht genügt, mit Angaben zur Art des Mangels und zu den Korrekturmaßnahmen. Wie diese Pflicht im Alltag eines Shops zu handhaben ist, sollten Sie anwaltlich klären.

Über den Autor

Sieghart Michielsen. Sieghart Michielsen entwickelt Testamur, eine Shopify-App, die EU-Shops auf Barrieren prüft und einen datierten Verlauf von Prüfungen, Korrekturen und Informationen zur Barrierefreiheit führt. Er schreibt diese Ratgeber anhand der Gesetzestexte, der Angaben der Behörden und öffentlicher Daten. Er ist kein Anwalt.