Ratgeber · Overlays

Overlay-Widgets und das BFSG: Warum ein Plugin keine Barrierefreiheit herstellt

Zuletzt aktualisiert

Stand: 25.10.2026 · keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag ist eine Sachinformation.

Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Online-Shops gilt, werben viele Anbieter mit einer schnellen Lösung: ein Skript einbinden, ein Symbol unten rechts, fertig. Für Shopify gibt es Dutzende solcher Apps. Das Versprechen ist verlockend, denn Barrierefreiheit im Code klingt nach Aufwand.

Dieser Beitrag erklärt, was ein Overlay technisch tut, was es nicht kann, was europäische Behindertenverbände, das W3C und eine Behörde dazu festgestellt haben, und was öffentliche Daten über EU-Shopify-Shops mit Overlay zeigen. Er nennt außerdem, was ein Widget sinnvoll leisten kann und was Sie stattdessen tun sollten.

Kurz zusammengefasst

  • Ein Overlay ist ein Skript, das über die bestehende Website gelegt wird. Es ändert nicht den Code Ihres Themes, sondern versucht, die Seite im Browser nachträglich anzupassen, und bietet meist eine Werkzeugleiste (größere Schrift, Kontrast, Vorlesen).
  • Das European Disability Forum (EDF) und die IAAP erklären: Overlays machen eine Website nicht barrierefrei, und die europäischen Vorgaben werden damit nicht erfüllt.
  • Die US-Handelsbehörde FTC hat 2025 einen Overlay-Anbieter zur Zahlung von 1 Mio. US-Dollar verpflichtet, unter anderem wegen nicht belegter Aussagen, sein Produkt bringe Websites auf WCAG-Niveau.
  • In den öffentlichen HTTP-Archive-Daten (September 2026) hatten nur 54 von 5.569 EU-Shopify-Startseiten (1,0 %) ein erkennbares Overlay. Auf 88,5 % dieser Seiten fanden die automatisierten Prüfungen trotzdem mindestens eine Barriere nach WCAG 2.1 A/AA.
  • Das BFSG verlangt, dass die Dienstleistung selbst die Anforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG). Der Weg dahin führt über das Theme, die Inhalte und die Apps.

Was ein Overlay technisch tut

Ein Overlay wird als JavaScript in den Shop geladen. Es arbeitet typischerweise auf zwei Ebenen:

  1. Werkzeugleiste für Besucher: Schalter für Schriftgröße, Kontrast, Zeilenabstand, Vorlesefunktion, Animationen anhalten. Diese Funktionen gibt es meist schon im Betriebssystem oder Browser der Nutzer, oft besser auf deren Bedürfnisse eingestellt.
  2. Automatische „Reparaturen“: Das Skript versucht, fehlende Alternativtexte, Beschriftungen oder ARIA-Attribute zur Laufzeit zu ergänzen, teils mit automatischer Bilderkennung.

Beides ändert nichts an Ihrem Theme-Code. Wenn das Skript langsam lädt, blockiert wird oder sich irrt, sehen Besucher die ursprüngliche Seite mit allen Barrieren.

Was das Gesetz verlangt

§ 3 Abs. 1 BFSG: Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

§ 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Webseiten „auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden“. § 19 BFSGV ergänzt das für den Online-Handel, ausdrücklich auch für Zahlungsfunktionen. Daraus folgen zwei Fragen an jedes Overlay:

  • Allgemein übliche Weise: Menschen, die blind sind, nutzen ihren eigenen Screenreader, Menschen mit motorischen Einschränkungen ihre Tastatur oder Schaltersteuerung. Eine Werkzeugleiste, die man erst finden und bedienen muss, ist nicht die „allgemein übliche Weise“. Entscheidend ist, ob der Shop mit den Hilfsmitteln funktioniert, die Menschen ohnehin verwenden.
  • Robust: Eine Seite, die erst nach dem Laden eines Drittanbieter-Skripts bedienbar wird, hängt von diesem Skript ab. Fällt es aus, fällt die Anpassung weg.

Ob und wie weit ein bestimmtes Produkt im Einzelfall zur Erfüllung beiträgt, ist eine Frage der Prüfung. Das Gesetz kennt jedenfalls keine Erleichterung für Shops, die ein Widget einsetzen.

Was Fachverbände und Behörden sagen

European Disability Forum und IAAP (2023)

Im Mai 2023 haben das European Disability Forum, der Dachverband der Menschen mit Behinderungen in Europa, und die International Association of Accessibility Professionals eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Die Kernaussagen, sinngemäß übersetzt:

  • Overlays machen eine Website nicht barrierefrei, und die europäischen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit werden mit ihnen nicht erfüllt.
  • Overlays sind „keine akzeptable Alternative und kein Ersatz“ für die Behebung der Barrieren auf der Website selbst.
  • Die Technik kann die assistive Technologie der Nutzer stören und deren Einstellungen überschreiben.

Overlay Fact Sheet

Das Overlay Fact Sheet ist eine offene Erklärung von Fachleuten für Barrierefreiheit, die mehr als 1.000 Personen unterzeichnet haben. Sinngemäß hält es fest: Kein Overlay-Produkt auf dem Markt kann eine Website dazu bringen, einen bestehenden Barrierefreiheitsstandard vollständig zu erfüllen, und es kann deshalb rechtliche Risiken nicht beseitigen. Auf der Seite sind auch Erfahrungsberichte von Screenreader-Nutzern dokumentiert, nach denen Seiten mit Overlay für sie schwerer bedienbar wurden.

W3C

Das W3C, das die WCAG herausgibt, schreibt zu Prüfwerkzeugen allgemein: „Web accessibility evaluation tools can not determine accessibility, they can only assist in doing so.“ Und: „Human judgement is required.“ Das gilt für Werkzeuge, die automatisch prüfen, und erst recht für solche, die automatisch „reparieren“.

US Federal Trade Commission (2025)

Am 22. April 2025 hat die FTC eine endgültige Anordnung gegen den Overlay-Anbieter accessiBe erlassen. Nach der Pressemitteilung der FTC lautete der Vorwurf unter anderem, das Produkt habe nicht alle Websites auf WCAG-Niveau gebracht und entsprechende Aussagen seien „false, misleading, or unsubstantiated“ gewesen. Außerdem seien Artikel und Bewertungen Dritter so aufgemacht worden, als handele es sich um unabhängige Meinungen. Die Anordnung untersagt solche Aussagen ohne Beleg und verpflichtet das Unternehmen zur Zahlung von 1 Mio. US-Dollar. Das ist US-Verbraucherschutzrecht, kein BFSG-Verfahren; es zeigt aber, wie Aufsichtsbehörden Werbeversprechen in diesem Markt bewerten.

Was die Daten über EU-Shopify-Shops zeigen

Wir haben die öffentlich verfügbaren Daten des HTTP Archive aus dem Crawl vom September 2026 ausgewertet: 5.569 Shopify-Startseiten auf Länderdomains der EU-Mitgliedstaaten und .eu, mobile Ansicht, mit den Lighthouse-Barrierefreiheitsprüfungen (axe-core). Für 5.463 Seiten lag ein Lighthouse-Ergebnis vor. Die vollständige Methode steht in unserer Studie zu EU-Shopify-Startseiten.

Overlays sind unter EU-Shopify-Shops selten. Die Technologie-Erkennung des HTTP Archive fand auf 54 der 5.569 Startseiten (1,0 %) ein Overlay- oder Werkzeugleisten-Produkt.

Auf Seiten mit Overlay fanden die automatisierten Prüfungen ähnlich viele Barrieren wie auf Seiten ohne:

Startseiten mit und ohne Overlay (HTTP Archive, Crawl 1. September 2026, mobil)
KennzahlMit Overlay (52 Seiten)Ohne Overlay (5.411 Seiten)
Mindestens eine Barriere nach WCAG 2.1 A/AA88,5 %94,3 %
Fehlgeschlagene Prüfungen pro Seite (Durchschnitt)3,33,3
Lighthouse-Barrierefreiheitswert (Median)0,870,89
Bilder ohne Alternativtext48 %36 %
Buttons ohne Namen27 %19 %
Kontrast nicht ausreichend60 %75 %

Lighthouse prüft die Seite, nachdem sie im Browser geladen ist. Soweit ein Overlay die Seite beim Laden verändert, sind diese Änderungen in der Messung enthalten.

Was diese Zahlen nicht zeigen: Die Gruppe mit Overlay ist klein (52 Seiten), die Unterschiede sind teils zufällig, und wir wissen nicht, warum Shops ein Overlay einsetzen. Die Daten zeigen keinen Vorher-Nachher-Effekt. Sie zeigen aber: Auch mit Overlay blieben auf fast neun von zehn Startseiten Barrieren, die schon eine automatische Prüfung erkennt.

Was ein Widget sinnvoll leisten kann

Fair bleiben: Nicht jede Funktion einer Werkzeugleiste ist schädlich. Manche Besucher nutzen gern eine Vorlesefunktion oder einen Kontrastschalter, und manche Werkzeuge machen Probleme sichtbar. Problematisch wird es, wenn

  • ein Widget als Ersatz für Barrierefreiheit im Code verkauft wird,
  • es die Hilfsmittel der Nutzer stört (doppelte Ansagen, verschobener Fokus),
  • es mit Versprechen beworben wird, die es nicht belegen kann, etwa dass der Shop damit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder vor rechtlichen Schritten sicher ist,
  • ein Siegel angezeigt wird, das den Eindruck erweckt, der Shop sei geprüft und erfülle alle Anforderungen.

Für Ihre eigenen Informationen zur Barrierefreiheit gilt: Schreiben Sie nicht, Ihr Shop sei „dank Widget barrierefrei“. Beschreiben Sie, was im Shop umgesetzt ist (Anlage 3 Nr. 1 c BFSG).

Was stattdessen hilft

1. Barrieren im Theme finden

Ein Scan auf Code-Ebene zeigt, welche Barrieren automatisch erkennbar sind und wo sie im Theme sitzen. In den HTTP-Archive-Daten waren die häufigsten Funde auf EU-Shopify-Startseiten: unzureichender Kontrast (75 %), Links ohne Namen (54 %), zu kleine Klickziele (37 %), Bilder ohne Alternativtext (36 %), übersprungene Überschriftenebenen (34 %), Buttons ohne Namen (19 %) und blockiertes Zoomen (17 %).

2. Im Code beheben

Die meisten dieser Funde sind mit kleinen Änderungen am Theme behebbar: Farben im Theme-Editor, aria-label für Icon-Buttons, Alt-Texte in der Produktverwaltung, user-scalable=no aus dem Viewport entfernen. Das wirkt für alle Besucher, ohne zusätzliches Skript.

3. Von Menschen testen lassen

Automatisierte Prüfungen finden nur einen Teil der Barrieren. In einem Test des britischen Government Digital Service fanden zehn Werkzeuge zusammen 71 % von 143 absichtlich eingebauten Barrieren, das beste einzelne 41 %. Bestellen Sie einmal nur mit der Tastatur und einmal mit Screenreader, und lassen Sie wichtige Abläufe von erfahrenen Testerinnen und Testern prüfen.

4. Apps prüfen

Viele Barrieren stammen aus Apps: Bewertungs-Widgets, Chat, Pop-ups, Cookie-Banner. Melden Sie Funde dem Anbieter, und wählen Sie im Zweifel eine Alternative.

5. Ehrlich dokumentieren

Halten Sie fest, was Sie wann geprüft und geändert haben, und beschreiben Sie den Stand in Ihren Informationen zur Barrierefreiheit nach Anlage 3. Das ist nachvollziehbarer als ein Siegel. Was das BFSG insgesamt verlangt, fasst der Beitrag BFSG für Shopify-Shops zusammen.

Wie Testamur dabei hilft

Testamur ist bewusst kein Overlay. Die App lädt kein Skript für Besucher in Ihren Shop. Sie

  • prüft Ihr Theme auf Code-Ebene und ordnet jede Barriere der EN 301 549 und dem WCAG-Kriterium zu,
  • zeigt, ob eine Barriere aus dem Theme oder aus einer App stammt,
  • bereitet die Änderung im Theme-Code vor, die Sie oder Ihre Agentur prüfen und übernehmen,
  • erstellt einen Entwurf Ihrer Informationen zur Barrierefreiheit und führt einen datierten Prüfverlauf.

Testamur stellt keine Siegel aus und sagt bei jedem Ergebnis, dass nur automatisch erkennbare Barrieren erfasst sind. Die App ist in Entwicklung; der Eintrag im Shopify App Store folgt nach der Prüfung durch Shopify.

Sehen Sie, welche Barrieren in Ihrem Theme stecken, und beheben Sie sie dort, wo sie entstehen.

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Häufige Fragen

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen?

Nein. Das BFSG verlangt, dass der Shop selbst die Anforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 1 BFSG). EDF und IAAP stellen fest, dass Overlays eine Website nicht barrierefrei machen und die europäischen Vorgaben damit nicht erfüllt werden.

Schadet ein Overlay meinem Shop?

Das hängt vom Produkt ab. EDF/IAAP und Erfahrungsberichte im Overlay Fact Sheet beschreiben, dass Overlays die Hilfsmittel von Nutzern stören können. Testen Sie Ihren Shop mit Screenreader und Tastatur, mit und ohne Widget.

Senkt ein Overlay meine rechtlichen Risiken?

Dafür gibt es keinen Beleg. Das Overlay Fact Sheet hält fest, dass kein Overlay rechtliche Risiken beseitigen kann. Maßgeblich ist, ob der Shop die Anforderungen erfüllt und ob die Informationen nach Anlage 3 vorliegen.

Was ist mit dem Siegel, das manche Apps anzeigen?

Für Dienstleistungen sieht das BFSG keine Bescheinigung durch Dritte vor. Ein Siegel ersetzt weder die Erfüllung der Anforderungen noch die Informationen nach Anlage 3.

Darf ich eine Werkzeugleiste zusätzlich anbieten?

Ja, wenn sie die Hilfsmittel der Nutzer nicht stört und Sie sie nicht als Ersatz für Barrierefreiheit im Code darstellen. Testen Sie die Seite mit und ohne Werkzeugleiste.

Wie viele EU-Shopify-Shops nutzen ein Overlay?

In den HTTP-Archive-Daten vom September 2026 waren es 54 von 5.569 Startseiten (1,0 %). Die Erkennung erfasst nur bekannte Produkte; der tatsächliche Anteil kann etwas höher liegen.

Quellen